BIO - SIEGEL |
BIO - ANBAUVERBÄNDE |
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| EU-weite Mindestqualität - Nur Lebensmittel aus
kontrolliert biologischem Anbau nach der EU-Öko-Verordnung dürfen
dieses Siegel tragen. Die Verordnung gilt für den Anbau innerhalb
der Europäischen Union und auch für alle Bio-Lebensmittel,
die nach Europa importiert werden. |
Bereits vor der EU-Öko-Verordnung
haben sich ökologisch wirtschafende Bauern in sogenannten Bio-Anbauverbände
zusammengeschlossen, wie Bioland, demeter, Gäa, Naturland,
Biopark, Biokreis oder ecovin. Die Richtlinien für den Bio-Anbau
und die Verarbeitung sind hier strenger als die EU-Vorgaben. Die
Lebensmittel der Bio-Anbauverbände stellen also so etwas wie
die "Premium-Qualität" unter den Bio-Produkten dar. |
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Futtermittel: |
Spektrum der erlaubten Futtermittel
größer, 5 - 15 % Fütterung von konventionellen Futterbestandteilen
unter definierten Bedingungen erlaubt.Eigene Futterproduktion ist
nicht zwingend vorgeschrieben, wird jedoch bevorzugt. |
Fast ausschließlich
Bio-Futter, wenige Ausnahmen, die Zufütterung bestimmter Futtermittel
aus konventioneller Erzeugung erlaubt. Mindestens 50 % des Futtermittels
müssen vom eigenen Hof stammen. |
Begrenzte
Tierzahl: |
| 230 Hennen, 580 Hähnchen oder
14 Mastschweine pro Hektar und Jahr |
140 Hennen,
280 Hähnchen oder 10 Mastschweine pro Hektar und Jahr |
Düngung: |
Zukauf von organischem Stickstoffdüngern
bis 170 kg pro Hektar und Jahr erlaubt.
Gülle und Geflügelmist aus konventioneller Tierhaltung
sind als Dünger zulässig. |
Zukauf von organischem
Stickstoffdüngern je nach Verband von 40 kg bis 112 kg pro
Hektar und Jahr erlaubt.
Gülle und Geflügelmist aus konventioneller
Tierhaltung sind als Dünger nicht zulässig. |
Nitritpökelsalz: |
| Zugelassen (vorläufig bis 2007) |
Nicht zugelassen bei
Bioland, Biokreis, Demeter, Gäa |